Regelung für zusätzliche Fernbusfahrten zum Ramazan-Fest
Abdulkadir Uraloğlu, der Minister für Verkehr und Infrastruktur, hat bekannt gegeben, dass Busunternehmen während des Ramazan-Bayramı den erwarteten Anstieg der Fahrgastzahlen mit zusätzlichen Fahrten abdecken dürfen. Hierfür können auch Fahrzeuge eingesetzt werden, die für den Tourismusverkehr zugelassen sind. Diese Maßnahme gilt bis einschließlich 29. März.
Erweiterte Einsatzmöglichkeiten für lizensierte Unternehmen
Uraloğlu betonte, dass der Reisebedarf während der Feiertage regelmäßig das normale Angebot übersteigt. Um eine reibungslose Beförderung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, erhalten Fernbusunternehmen mit den Lizenzen B1 und D1 die Möglichkeit, zusätzlich Fahrzeuge von Unternehmen mit B2– und D2-Lizenzen (mit mindestens 25 Sitzplätzen) zu nutzen. Voraussetzung ist, dass sie die regulären Linien nicht verlassen, die geltenden Tarifbestimmungen einhalten und ihre Verantwortung für die Fahrten übernehmen. Zudem sind die Fahrten im Ulaştırma Elektronik Takip ve Denetim Sistemi (U-ETDS) zu melden.
Gültigkeitsdauer der Sonderregelung
Die zusätzliche Einsatzmöglichkeit gilt bis zum 29. März, 24:00 Uhr. Danach greifen wieder die regulären Bestimmungen. Ziel ist es, während der Feiertage Engpässe im Personenverkehr zu vermeiden und allen Reisenden einen sicheren Transport zu ermöglichen.






